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Gasanschlussnehmer und Anlagenbetreiber sind bereits mit Abschluss des Gaslieferungsvertrages zu sachkundiger Kontrolle und Instandhaltung von Gasanlagen verpflichtet. Im Schadensfall muss der Hauseingentümer glaubhaft (dokumentiert) nachweisen können, dass die Instandhaltung der Gasleitungen sachkundig ( nach den Technischen Regeln Gasinstallationen-TRGI) erfolgt ist.

Beim Gassicherheitcheck wird die Dichtigkeit und Zuverlässigkeit der Gasanlage mittels eines mikroprozessor – gesteuerten Messgerätes überprüft und dokumentiert.

Die regelmäßige (mind. alle 10 Jahre) und sachkundig durchgeführte Sicherheitsprüfung sämtlicher Leitungsverläufe mit anschließendem Prüfprotokoll und Prüfplakette bietet deshalb auch eine weitreichende zivilrechtliche Funktion:
Denn Prüfprotokoll und Prüfsiegel beweisen, dass der Gebäudeeigentümer seiner Prüfpflicht nachgekommen ist. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Dritten im Rahmen der Prüfungs- und Instandhaltungspflicht     (§536 und 538 BGB) sowie der Allgemeinen Verkehrssicherheitspflicht (§823 und 847 BGB) können so                                   wirksam entkräftet werden.

Wir bieten eine Leckmengenmessung inkl. Dokumentation je nach Anlagengröße schon ab 110,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer an!

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